ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER ZARGES GMBH. Stand: Oktober 2017 1. Geltungsbereich 1.1 8. Mängelhaftung 8.1 selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde uns gegenüber seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein- nahmten Erlösen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Ver- gleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, so hat uns der Kunde auf Verlangen die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen An- gaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändi- gen und den Schuldnern die Abtretung der Forderungen an uns unverzüglich mitzuteilen. 10.6 Der Kunde ist auch berechtigt die Kaufsache im ordentlichen Ge- schäftsgang zu verarbeiten oder umzubilden. Dies wird aber stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wer- tes der Kaufsache – maßgeblich ist hier unser Faktura-Endbe- trag zuzüglich Umsatzsteuer – zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbei- tung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Kaufsache. 10.7 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegen- ständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache – maßgeblich ist hier unser Faktura-Endbetrag zuzüglich Umsatz- steuer – zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeit- punkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig das Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigen- tum oder Miteigentum für uns. 10.8 Der Kunde tritt uns auch die Forderungen, die ihm durch die Ver- bindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Drit- ten erwachsen, zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab. 10.9 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlan- gen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 11. Forderungen Wir sind berechtigt, unsere Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz in 82362 Weilheim. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz- gericht zu verklagen. 13. Erfüllungsort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in 82362 Weilheim der Erfüllungsort. 14. Geltendes Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Postfachadresse: Postfach 16 30, D-82360 Weilheim Hausadresse: Zargesstraße 7, D-82362 Weilheim Registergericht: München HRB 169642, ILN 40 03866 00000 5 Geschäftsführer: Maximilian Treptow Allgemeine Verkaufsbedingungen Mindestbestellwert: Bei einem Bestellwert unter 250,– € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag von 15,– € pro Bestellvorgang. Transportschäden: Diese werden aus versicherungstechnischen Gründen nur anerkannt, wenn die Schadensmeldung rechtzeitig vor- liegt. Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an Ihren zuständen Au- ßendienstmitarbeiter. Rücksendungen: Warenrücknahmen können nur nach vorheriger Rücksprache mit uns erfolgen (ZARGES Retourenlieferschein). Die Rücksendung hat frei Haus zu erfolgen. Bei einer Rücknahme erhe- ben wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 % zzgl. MwSt., mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50,– € zzgl. MwSt. Etwaige Auf- arbeitungskosten werden zusätzlich von der Gutschrift in Abzug ge- bracht. Warenrücknahmen können nur in original verschlossener ZARGES Verpackung erfolgen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind montierte Waren und Sonderanfertigungen nach Kunden- wunsch. Gewährleistung: Unsere Gewährleistung liegt innerhalb der gesetz- lichen Vorgaben. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten § 377 HGB ordnungs- gemäß nachgekommen ist. 8.3 8.4 8.5 8.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Kunde einen Anspruch auf Nacherfüllung. Soweit ein Nacherfüllungsan- spruch besteht sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseiti- gung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache be- rechtigt. Im Fall einer Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendun- gen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von uns und unseren ge- setzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertra- ges erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regel- mäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertrags- pflicht), ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden be- grenzt. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch, soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben oder die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz zwin- gend vorgeschrieben ist. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist unsere Haftung ausgeschlossen. 8.6 8.7 8.8 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um den Verkauf einer Sache handelt, die üblicherweise für ein Bau- werk verwendet wird und den jeweiligen Mangel verursacht hat. 8.9 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt 5 Jahre, gerech- net ab Ablieferung der mangelhaften Sache. 9. Gesamthaftung 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 8 vorgesehen, ist ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs. Dies gilt ins- besondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. 9.2 Die Begrenzung nach Ziff. 9.1 gilt auch, soweit der Kunde anstel- le eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlos- sen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die per- sönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeit- nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 9.3 10. Eigentumsvorbehaltssicherung 10.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen aus dem Liefer- vertrag vor. 10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes und des Rück- tritts herauszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kauf- preis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. 10.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsar- beiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kos- ten rechtzeitig durchführen. 10.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 10.5 Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der Kaufsache verpflichtet, solange der Eigentumsvorbehalt be- steht. Er ist aber berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Ge- schäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle seine Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages ein- schließlich der Umsatzsteuer unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Drit- te erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtre tung ermächtigt. Der Besteller hat die auf die abgetrete- nen Forderungen eingehenden Beträge gesondert zu verbuchen und gesondert aufzubewahren. Unsere Befugnis, die Forderung 1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unterneh- men im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegen- stehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Unsere Ver- kaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis ent- gegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abwei- chender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltslos ausführen. 2. Zustandekommen des Vertrags 2.1 Unsere Angebote im Internet, in Prospekten und anderen Druck- sachen sind freibleibend. An unseren Abbildungen, Zeichnun- gen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, einschließlich der im Rahmen eines Angebots erstellten Konstruktionen, be- halten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Das gilt auch für schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeich- net sind. Sie sind auf Verlangen oder wenn der Auftrag dem Kun- den nicht erteilt wird, unverzüglich an uns zurückzugeben. Der Kunde darf sie nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung an Dritte weitergeben. Bestellungen sind Angebote von unseren Kunden. Sie können von uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang schriftlich mit einer Auftragsbestätigung angenommen werden. 2.2 4. 2.3 Mündliche Nebenabreden wurden nicht geschlossen. 3. Vertragsinhalt bei Verträgen über die Anfertigung von Teilen nach Muster oder Zeichnungen des Kunden Sonderwerkzeuge zur Ausführung dieser Aufträge werden unse- ren Kunden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Sie bleiben unser Eigentum. Nach Erledigung des Auftrages werden die Werkzeuge ein Jahr bei uns gelagert. Nach Ablauf dieser Zeit werden die Werkzeuge vernichtet. Preise Unsere Preise sind Netto-Preise in EURO. Die Preise umfassen nicht die Verpackung. Diese wird gesondert in Rechnung ge- stellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 5. Zahlungsverzug Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rech- nungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunde aus diesem Vertrag, insbesondere vertragliche Zurückbehal- tungsrechte, unberührt. 6. Lieferzeit 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 6.7 6.8 Der Beginn einer vereinbarten oder von uns angegebenen Lie- ferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt außerdem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtun- gen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertra- ges bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehr- aufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In den Fällen von Ziff. 6.3 geht die Gefahr eines zufälligen Unter- gangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zu- grunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HBG ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Er- füllung entfallen ist. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug aus einer von uns zu vertretenden vorsätzli- chen oder grob fahrlässigen Vertragserfüllung beruht. Ein Ver- schulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zu- zurechnen. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuld- haften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung einer vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertrags- pflicht), ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorherseh- baren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollen- dete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugs- entschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes pro Woche, maximal aber 2 % des Lieferwertes. 6.9 Weitere zwingende gesetzliche Ansprüche des Kunden anläss- lich eines Lieferverzugs bleiben vorbehalten. 7. Gefahrenübergang Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist im Hinblick auf den Gefahrübergang Lieferung „ab Werk“ ver- einbart. 84 AGB